Informationen aus der Behörde

  • 14.11.2025

    Hinweise zur Verkehrssicherungspflicht im Winter

    Mit Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Bad Brückenau vom 14.02.2017 wurde unter anderem der Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflichten auf öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Brückenau geregelt.

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    Stadt Bad Brückenau
  • 30.09.2025

    Wo darf bei längerer Parkdauer zukünftig geparkt werden?

    Im Bereich der Innenstadt Bad Brückenau (Verkehrsberuhigter Bereich) darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht geparkt werden, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. In der Regel ist hier die Parkzeit (2 Std. – Mo-Fr 9-18 h, Sa 9-13 h) zeitlich beschränkt, sodass der Nachweis durch Auslegen einer Parkscheibe oder eines Bewohnerparkausweises zu erbringen ist.

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