Wenn sich am eigenen Grundbesitz etwas ändert, so muss diese Änderung dem Finanzamt angezeigt werden. Achtung: Es gibt keine gesonderte Aufforderung dazu – man muss sich selbst darum kümmern! Anschließend wird geprüft, ob und wie sich die Änderung auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.
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